Gemeinsam für ein besseres Stück Krefeld
Unsere Satzung
können Sie hier im vollständigen Wortlaut als PDF aufrufen.
Ein Auszug hieraus:
§ 2 – Zweck
Der Zweck des Bürgervereins ist die Wahrnehmung des Gemeinwohls, die Pflege des Brauchtums und des Heimatgedankens im Krefelder Stadtteil zwischen der Grenzstraße (westliche Seite), Uerdinger Straße (südliche Seite), Philadelphiastraße (östliche Seite) und nördlich des Bahndamms.
Der Bürgerverein ist politisch und konfessionell nicht gebunden.
Die Aufgaben sind parteipolitisch, rassisch und religiös neutral, sowie ausschließlich auf das gemeinsame Wohl der Bürgerschaft ausgerichtet, wahrzunehmen.
Der Bürgerverein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Seine Mittel dürfen nur für die Erfüllung seiner satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Funktionen des Vereins sind ehrenamtlich; die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Ehrenamtlich tätige Personen haben nur Anspruch auf Ersatz nachgewiesener Auslagen.
§ 3 – Mitgliedschaft
Als Mitglied kann jede natürliche Person ab 16 Jahre und jede juristische Person aufgenommen werden, die sich als Mitglied angemeldet hat.
Über den Aufnahmevertrag entscheidet abschließend der Vorstand.
Bürgerverein Krefeld-Ost e.V.
Seidenstraße 37, 47799 Krefeld
+49 2151 27003
m.gruenwald@buergerverein-krefeld-ost.de
Volksbank Krefeld DE74 3206 0362 1502 6181 10
Mitglied in der
Arbeitsgemeinschaft Krefelder Bürgervereine – AKB